Hi Uwe,
ein heißes Thema, da stimme ich Dir zu!
Aber nicht in Richtung Wirkungsweise und Effizienz eines Filters, sondern um die Verselbstständigung eines Vorganges, bzw. eigenmächtiges handeln eines Auftragnehmers zum Schaden des Auftraggebers.
Beispiel:
Du entwickelst ein neuartiges Wohnwagenfahrwerk und benötigst dazu Fahrvergleiche mit Mitbewerbern, damit Du Dein Fahrwerk so verbessern und abstimmen kannst, damit es den Mitbewerbern ebenbürtig, oder überlegen ist.
Die von Dir beauftragte Dienstleistungsfirma führt diesen Vergleichstest mit Deinem Prototyp auch durch, leitet aber das Ergebnis an die Öffentlichkeit weiter.
Da es sich um einen Prototyp handelt ist klar, daß dieser noch qualitativ deutlich unter den Mitanbietern liegt.
Bevor Du aber anhand der Vergleichsdaten nur Deinen Prototyp überarbeiten kannst, ist durch die Veröffentlichung der Daten durch Deinen Auftragnehmer der Ruf Deiner Firma so geschädigt, daß Du so schnell keinen Fuß mehr auf den Boden kriegst.
Meines Erachtens müßten im Berech der Indiskretionsstelle die Köpfe rollen - und zwar in massivster Form!:-(-
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend