Hallo,
bei einer Tageszulassung ist das Fahrzeug wie der Name schon sagt tatsächlich nur einen Tag auf ein Autohaus oder einen Renault Großkunden zugelassen. Sie können das Fahrzeug dann nach Übergabe sofort auf Ihren Namen zulassen. Bei einer Kurzzeitzulassung wird das Fahrzeug 6 Monate auf einen Renault Großkunden (irgendeine größere Firma) zugelassen. Sie müssen die Doppelkarte beibringen, da die Versicherung natürlich auf Sie läuft. Nach 6 Monaten können Sie den Wagen dann offiziell auf Ihren Namen zulassen.
Bei dieser Kurzzeitzulassung wäre ich sehr vorsichtig. Das ganze wirft juristisch doch einige Fragen auf:
Wer ist eigentlich Eigentümer des Fahrzeugs? Wenn die Firma, die im Brief steht pleite geht (um sich nur mal eines von vielen denkbaren Szenarien vorzustellen), wer sagt dann, daß das Fahrzeug nicht zurückverlangt wird? Sandres sagt dazu, die würden bei der Übergabe bestätigen, daß der Käufer der rechtmäßge Eigentümer ist. Sandres steht aber nicht im Fahrzeugbrief, sondern irgendeine Firma. Die können viel bestätigen. Die Firma, die im Brief steht müßte bestätigen, daß das Fahrzeug nicht ihr Eigentum ist. Sandres sagt aber, die Firma die im Brief steht, hätte nichts mehr damit zu tuen und dürfe nicht kontaktiert werden.
Abgesehen davon: Wer hindert Sie, das Fahrzeug sofort auf Ihren Namen zuzulassen? Schließlich ist es doch Ihr Eigentum. Was passiert, wenn Sie das einfach tuen?
Ich muß sagen, je mehr ich darüber nachgedacht habe, desto mehr Bedenken hatte ich mit dieser Sache. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß weder die Frau die bei Sandres das Telefon annimmt (Frau Sandres, wenn Sie der kritische Fragen stellen, wird die unglaublich unfreundlich) noch T. Ihnen das ganze vernünftig erklären können (Standardantwort: "Das ist schon in Ordnung, wir machen das schließlich dauernd").
Ich kann Ihnen nur raten: lassen Sie sich nicht abspeisen. Stellen Sie Ihre Fragen umgehend schriftlich und bestehen Sie auf vernünftige Beantwortung (mit Fristsetzung). Und wenn Ihnen die Sache nicht koscher erscheint: Vom Vertrag zurücktreten Bei dem dilletantischen Machwerk das die Vertrag nennen und bei deren schludrigen Umgang mit Terminen wird das jeder Anwalt in ein paar Tagen für Sie erledigen.
Viel Erfolg
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.03.12 10:22.