Die zwei-jährige Gewährleistungsfrist beruht auf einer Vorgabe der Europäischen Union (Richtlinie) und gilt daher in ganz EU-Europa. Allerdings kann der Verkäufer nachbessern, und erst wenn dies gescheitert ist, kann das Auto zurückgegeben werden.
Um einen Absatzeinbruch zu vermeiden, werden die Hersteller aber mit sich reden lassen.