Christian (Gast)  
06.08.01
Die zwei-jährige Gewährleistungsfrist beruht auf einer Vorgabe der Europäischen Union (Richtlinie) und gilt daher in ganz EU-Europa. Allerdings kann der Verkäufer nachbessern, und erst wenn dies gescheitert ist, kann das Auto zurückgegeben werden.

Um einen Absatzeinbruch zu vermeiden, werden die Hersteller aber mit sich reden lassen.

Christian
ThemaAutorDatum/Zeit

Neuwagen - 2 Jahre Gewährleistung (929 Klicks)

Michael Polster06.08.01

Re: Neuwagen - 2 Jahre Gewährleistung (326 Klicks)

Christian06.08.01