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Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (1503 Klicks)

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307SW 135HDI luciferrot, Adria A390 hintendran
04.06.07
Hallo!

Grundsätzlich müssen wir unterscheiden zwischen:
- "Garantie", eine freiwillige Leistung des Herstellers, daher kann er auch Ausschlüsse und Fußangeln nach Belieben festlegen, auch wenn's Kundenvera..ung ist, und
- "Gewährleistung", eine gesetzlich geregelte Leistung. Diesen Anspruch hast du nicht gegenüber dem Hersteller, sondern nur gegenüber deinem Händler, der aber keine solchen Ausschlüsse formulieren darf.

Gruß
Rolf
ThemaAutorDatum/Zeit

Garantiebedingungen bei Wohnwagen (3119 Klicks)

cabr24.05.07

Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (1014 Klicks)

Burkhard Weber24.05.07

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cabr25.05.07

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cabr25.05.07

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Burkhard Weber25.05.07

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Manfred Riese25.05.07

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Helmut25.05.07

Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (841 Klicks)

cabr25.05.07

Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (1503 Klicks)

Rolf L-W04.06.07



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