Burkhard Weber schrieb:
>
> schon wirklich seltsam...
> wenn sowas jetzt Gesetz ist, dann bin ich als Hersteller von
> Möbeln ja raus aus der Garantie denn irgendwie kommt bei mir
> jedes Teil von einem Zulieferer, und wenns nur der Leim ist,
> der nicht hält. Cool.
> Ne, im Ernst, haste Deinem Händler das mal vorgelegt? Die
> Stellungnahme würd mich brennend interessieren
Ich wecke doch keine schlafenden Hunde!
In der Praxis sieht das schon anders aus:
anläßlich der Dichtigkeitsinspektion wurde ein defektes Verdunklungsrollo von Seitz anstandslos auf Garantie ausgetauscht, ohne dass ich mich an Seitz wenden mußte.
Ich denke, mein Ansprechpartner in sachen garantie ist zunächst der Händler, der mir den kompletten WW verkauft hat und der soll dann sehen, dass er den Garantieanspruch bei der jeweiligen Firma durchsetzt.
Du wirst also wohl auch damit leben müssen, dass dein Kunde zu dir kommt und sagt, der Holzleim hielt nicht, ich will den Schaden behoben haben und du kannst dich dann nur beim Holzleimhersteller schadlos halten.....