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Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (841 Klicks)

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Avatar. cabr  
D-33178, Citroen Berlingo 3, pure tech und Knaus Suntraveller 550D
25.05.07
Helmut schrieb:
>
> Hallo Carsten,
>
> ähnliches gibt es auch im Handel bei der Haftung.
>
> Großhändler haben z.T etwa diesen Passus in den AGBs:
> der Verkäufer haftet nicht und zu keiner Zeit, sondern gibt
> diese Haftung an die im Lieferantenpool gelisteten
> Vorlieferanten weiter.
>
> Peng!
> Toll - was?:-(-
>
> Irgendwann steht bei Dir also ein Kunde von Tabbert auf der
> Matte, weil sein Lattenrost gebrochen ist.
> - Tabbert hat den Lattenrost Bettenbauer
> - Bettenbauer hat das Holz vom Großhandel
> - Großhandel hat das Holz vom Sägewerk
> - Sägewerk hat das Holz von Carsten .... viel Spaß :-D
>
> Gruß
> Helmut:-)U
>
> sofern der bei Dir wütende Holzwurm eine
> Haftpflichversicherung hat, könntest Du dann aber die Haftung
> an diesen .....
>
Ne, ich schicke den Kunden dann weiter zu der Baumschule, aus der wir vor 80 Jahren die kleine Fichtenpflanze gekauft haben:-D

ThemaAutorDatum/Zeit

Garantiebedingungen bei Wohnwagen (3119 Klicks)

cabr24.05.07

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Burkhard Weber24.05.07

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cabr25.05.07

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Helmut25.05.07

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cabr25.05.07

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