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Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (931 Klicks)

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Vivaro Life, PLZ 905xx
25.05.07
Hallo Carsten,

ähnliches gibt es auch im Handel bei der Haftung.

Großhändler haben z.T etwa diesen Passus in den AGBs:
der Verkäufer haftet nicht und zu keiner Zeit, sondern gibt diese Haftung an die im Lieferantenpool gelisteten Vorlieferanten weiter.

Peng!
Toll - was?:-(-

Irgendwann steht bei Dir also ein Kunde von Tabbert auf der Matte, weil sein Lattenrost gebrochen ist.
- Tabbert hat den Lattenrost Bettenbauer
- Bettenbauer hat das Holz vom Großhandel
- Großhandel hat das Holz vom Sägewerk
- Sägewerk hat das Holz von Carsten .... viel Spaß :-D

Gruß
Helmut:-)U

sofern der bei Dir wütende Holzwurm eine Haftpflichversicherung hat, könntest Du dann aber die Haftung an diesen .....



Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend MercElcht.gif.
ThemaAutorDatum/Zeit

Garantiebedingungen bei Wohnwagen (3119 Klicks)

cabr24.05.07

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Burkhard Weber24.05.07

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cabr25.05.07

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cabr25.05.07

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Burkhard Weber25.05.07

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Manfred Riese25.05.07

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Helmut25.05.07

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cabr25.05.07

Re: Garantiebedingungen bei Wohnwagen (1503 Klicks)

Rolf L-W04.06.07



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