Hallo Utze,
das mit dem verschwiegenen Hagelschaden ist schon ein "dicker Hund".
Es gibt bestimmt Menschen, die würden den WW mit dem leichten Hagelschaden nehmen, den Preisnachlaß einstreichen und beim nächsten Gewitter den Hagelschaden mit der Versicherung abrechnen.....vielleicht wurde der Schaden aber schon vom Händler mit einer Versicherung abgerechnet und ist in irgendeiner Datenbank vermerkt und dann hat man möglicherweise schlechte Karten bei der Abrechnung eines tatsächlichen, neuen Hagelschadens.
Der Nachlaß für einen nicht reparierten hagelschaden sollte wenigstens 3000,- € betragen, meine ich.
Übrigens, das ist wirklich ein Hagelschaden: