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Re: Leihwagen bei Garantiefall? (1992 Klicks)

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Mauerwinkel (Gast)  
14.10.04
Hallo,

hier ein paar Antworten auf deine Fragen:

Wenn die Lenkung defekt ist, wird sie auf Garantie oder Gewährleistung ausgetauscht, ein Anrecht auf Wandlung (Rückgabe des Wagens) besteht nicht. Mobilitätsgarantie besteht genau genommen nur bei Panne oder Unfall, ein kulanter Händler wird in so einem Fall immer einen Leihwagen kostenlos bereitstellen. Der Ölwechsel bei 1500km ist überflüssig, der Händler bietet ihn aber gerne an und berechnet dann satt. Dein Händler scheint mir nicht besonders kundenfreundlich zu sein. Mein Rat: Such dir mittelfristig einen anderen, wenn möglich. Übrigens Garantie ist eine vertraglich vereinbarte freiwillige Leistung von Citroen und EU-weit gültig, Gewährleistung gibt´s nur beim Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Der Kunde hat jedoch das Wahlrecht.

Gruß Mauerwinkel
ThemaAutorDatum/Zeit

Leihwagen bei Garantiefall? (6305 Klicks)

Jessica30.06.04

Re: Leihwagen bei Garantiefall? (2330 Klicks)

rallyfirst02.07.04

Re: Leihwagen bei Garantiefall? (1992 Klicks)

Mauerwinkel14.10.04

Re: Leihwagen bei Garantiefall? (2576 Klicks)

sassa10416.02.05



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