HI Joachim,
da ging es nicht um die Garantie, sondern ganz allgemein um Verjährungsfristen von zivilrechtlichen ansprüchen. Inwieweit das ganze auf die Gewährleistung anzuwenden ist, wäre wohl erst noch zu klären.
Hast Du denn "nur" einige Monate auf die Teile gewartet oder stand Dein Wagen einige Monate in der Werkstatt. Denn nur dann wäre eine Verlängerung der Garantie ja irgendwie begründbar.
Rede doch mal mit Deinem Verkäufer, vielleicht kann er ja bei Peugeot - für die ganzen Unannehmlichkeiten - nachträglich eine Garantieverlängerung herausholen? (o.k., nicht sehr wahrscheinlich, aber...)
Gruß
307er