Indiana schrieb:
>
> Hi,
> komme grad frisch vom Lehrgang.....da läuft nix mit
> Verlängerung...nur die Gewährleistung des neuen Teils mag
> über die Laufzeit der normalen Garantie hinausragen.....
Hallo Indiana,
das würde mich extrem verwundern, wenn für das ausgetauschte Teil die Garantie um die Wartezeit darauf verlängert wird. Normalerweise gilt der Garantieanspruch für das gesamte Auto. Wenn etwas z.B. drei Tage vor Ablauf der Garantiezeit kaputt geht, so hat dieses Teil nicht die gesetzliche Garantie von einem Jahr, sondern nur so lange wie die Gesamt-Garantiezeit noch läuft, also drei Tage.
So war es jedenfalls bei mir, als sich der Auspuff bereits nach einem halben Jahr verabschiedet hat.
Erst wenn nach der Garantiezeit Teile ausgetauscht werden (gegen Geld ;-) ), beginnt für diese Teile die gesetzliche Garantiefrist.
Hoffe, dass ich selbst da so richtig sehe.
Gruß
Matthias
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