Hallo Volker!
Die kleinen Tagfahrleuchten entstammen wohl einer EG-Richtlinie und sind im § 49 a Abs. (5) Straßenverkehrzulassungsordnung in deutsches Recht umgesetzt worden.Die Dimm-Module habe ich im Internet nur auf Seiten aus Östereich gefunden, z.B. www.daylightrunninglights.com . Nach StVZO darf Abblendlicht nur mit Schlusslicht leuchten, siehe Abs. 5. -> [
www.verkehrsportal.de]
Gruß
Andi