Es WIRD Licht!
Andi 307 SW Hdi 110/2,0 schrieb:
> Die kleinen Tagfahrleuchten entstammen wohl einer
> EG-Richtlinie und sind im § 49 a Abs. (5)
> Straßenverkehrzulassungsordnung in deutsches Recht umgesetzt
> worden.
... was für mich zunächst nur bedeutet, dass sie aktuell für den Einsatz zulässig sind. Berlin ist zuzutrauen, dass sie das im Zuge einer kommenden Tageslichtpflicht wieder kippt - was Blödsinn wäre, aber das ist in der Politik doch schon lange kein Argument mehr.
> Die Dimm-Module habe ich im Internet nur auf Seiten
> aus Östereich gefunden, z.B. www.daylightrunninglights.com .
Dort sah ich sie auch. Ich finde das auch eine Klasse Idee.
> Nach StVZO darf Abblendlicht nur mit Schlusslicht leuchten,
> siehe Abs. 5. ->
> [
www.verkehrsportal.de]
Ahhhh ... und wieder was dazugelernt. Daran muss man sich wohl halten. Damit dürfte das Dimm-Modul im 307 praktisch nicht einsetzbar sein (wie soll es den Unterschied zwischen Tag und Nacht noch merken, wenn die Differenzierung durch die bordeigene Scheinwerferansteuerung fehlt?
Also werde ich wohl doch warten, bis Tagfahrlicht Pflicht wird, und dann meinen Freundlichen aufsuchen ...