Hallo Matthias,
> das meinte ich nun wieder nicht so.
> Blos wenn da nun 100 Leute aufkreuzen ??
War das jetzt eine optimistische oder eine pessimistische Schätzung ;-)
> Dann sieht es meist mit einem Vergleich schlecht aus...und
> somit auch für seine Kasse.
Einen Vergleich hat Friedhelm bereits in der Güteverhandlung angeboten. Weber hat abgelehnt und auf ein Urteil gedrängt (was aber vielleicht auch daran lag, dass die Geschäftsleitung lediglich einen Angestellten mit Vollmacht geschickt hatte und dieser bei mir den Eindruck hinterließ, dass er nicht entscheiden wollte). Im Falle eines Vergleichs wären auch die bis dahin angefallenen Kosten geteilt worden. Ich hätte damals keinen Vergleich angeboten (da hätte man ja auch gleich die Abmahnung akzeptieren können).
Ich würde daher auch in der zweiten Instanz keinen Vergleich anstreben.
Meiner Meinung nach, heißt es gewinnen oder verlieren, aber bloß keinen Vergleich.
Viele Grüße
Oliver