Hallo,
eine vorn öffnende Motorhaube sehe ich schon sicherheitsrelevant an.
Normalerweise fällt die Haube durch ihr Eigengewicht zumindest in die
Sicherheitsverriegelung.
Das darf durch den Lifter nicht verhindert werden.
Er muss also so angebracht sein, dass sich ein Knickpunkt bildet.
Bis zu einem gewissen Öffnungswinkel muss er zudrücken und darüber erst
die Öffnung unterstützen.
Zu deinem CD Wechsler:
Er braucht keine ABE aber er braucht ein "E" Kennzeichen.
Für ihn gilt die EU Richtlinie 95/54/EG.
Diese Kfz-Richtlinie schreibt u.a. vor, dass so genannte "elektrische und
elektronische Unterbaugruppen" (EU
, die für den Einbau in Kraftfahrzeuge
vorgesehen sind und während der Fahrt betrieben werden, von einem
anerkannten EMV-Labor geprüft und mit einem speziellen "e-Zeichen"
gekennzeichnet werden müssen.
Die Regelung gilt für alle Geräte, die ab 1. Oktober 2002 vom Hersteller/Importeur
in den Verkehr gebracht werden. Altgeräte ohne
"e"-Zeichen dürfen weiter betrieben werden. Wenn ein solches Altgerät
jedoch in ein Kfz eingebaut wird, das nach dem 1. Oktober 2002 in den
Verkehr gekommen ist, kann die Betriebserlaubnis des Kfz erlöschen.
An einem halbwegs aktuellem KFZ kann eigentlich ohne ABE, TÜV Gutachten- oder
Prüfung nix mehr gefummelt werden.
MfG Walter