Hallo Bernhard,
> normalerweise hast Du mit Garantieablauf Dein Pulver
> verschossen.
Stimmt, bei der Garantie ist dann Schluß, nicht so bei der gesetzlichen Gewährleistung (ja, viele Menschen werfen die beiden Dinge in den gleichen Topf, handelt es sich aber doch um zwei grundverschiedene Dinge).
Bei der Gewährleistung hemmt ein
Nacherfüllungsanspruch die Verjährung der Gewährleistung. Einfach ausgedrückt, für jeden Tag in der Werkstatt wird ein Tag an den Gewährleistungszeitraum hinten angehängt.
Wenn also Umar 14 Tage vor Ende der Gewährleistung den Mangel bei seinem Händler angezeigt hat, endet die Gewährleistung erst 14 Tage nach Beseitigung des Mangels.
Problematisch kann es allerdings werden, wenn dies bewiesen werden muß. Typischerweise geben Opel-Werkstätten ja keine Kopie des Auftrags heraus...
Meint
Oliver