Gewährleistung heißt doch, das das Produkt vom Hersteller fehlerferi geliefert worden ist, kann wohl bei einem KFZ bei erfolgter Übernahme von ausgehen. Dh. ein auftretender Fehler, nach 23,5 Monaten, ist davon nicht betroffen, da würde nur eine Garntie greifen, dies ist dann nach 2 Jahren ein freiwilliges Angebot des Herstellers- Feinkost Albrecht ist inzwischen sogar bei 36 Monaten Garantie. Gesetzlich geregelt gibt es aber nur 6 Monate Garantie, aber og. 24 Monate Gewährleistung. Soweit ich weiß, liegt dafür die Beweislast bei der Gewährleistung beim Konsumenten. Und diese Sachen werden häufig vermischt.
Harald