Hallo,
nur zur Vollständigkeit: Zur Fristwahrung ist nicht das termingerechte Absenden des Schriftstückes wichtig, sondern immer das Eintreffen beim Empfänger innerhalb der Frist. Und, wie oben erwähnt, gerichtsrelevant immer per Einschreiben mit Rückschein versenden- Nachweis über Datum des Eintreffens ist in Händen des Absenders.
Harald