Hmm,
bei die Citroen kann ich nur sagen, sofort einen Anwalt einschalten. Die Gesetzeslage selbst ist klar. Bei den Formulierungen musst Du darauf achten, dass du um nichts bittest oder nichst beantragst sonder du gibts eine "einseitige" Erklärung ab:
"Hiermit wandle ich ... "
NICHT: Ich bitte um Wandlung ...
Ich möchte Dich auch bitten, die Sache nochmal der Frau Stroech beim ADAC zu schildern:
katrin.stroech@adac.deSie weiß dann schon, wo sie es einzuordnen hat ;-)