Hallo Jasmin,
Wie gesagt, Wandeln geht nur, wenn Du dem Händler, der Dir den Wagen verkauft hat, zweimal die Chance gibst, und er sie beide Male nicht nützt.
Es führt am Urlaub kein Weg vorbei. Wenn der Händler nicht bereit ist, Dir eine Kopie des Reparaturformulars zu geben, bring entweder einen Zeugen mit, oder schnapp Dir den nächstbesten Anwalt vor Ort, zwecks Beweissicherung, und nimm ihn mit zu Citroen.
Vertrauen gegenüber Citroen wäre hier absolut fehl am Platz.
Das ganze läuft zweimal ab (zum Reparieren sind die höchstwahrscheinlich unfähig), danach ist die Rechtslage einwandfrei.
Vorausgesetzt, Dein Kaufvdatum ist nicht älter als 6 Monate.
Für das Vibrieren gibt es ein Beweissicherungsverfahren (Dein Anwalt wird Dich da genau beraten). D.h. ein Sachverständiger stellt schriftlich fest, dass das Virbieren existiert. Dabei sollte es keine Rolle spielen, woher es genau kommt, das Herauszufinden ist ja Sache der Werkstatt. Wenn er trotzdem herausfindet, was es ist, umso besser.
Diese ganzen Maßnahmen machen alles natürlich teuer, aber das kann Dir ja egal sein. Die Rechnung wird Dein Anwalt schon beim "freundlichen" Citroen-Händler eintreiben.
Jaja, wie heißt es so schön: "Citroen, mehr als sie erwarten"
Gruß
Berni