Hallo Volker,
unabhängig von der wichtigen Eintragung im KFZ - Brief (liegt ja bei einer Finanzierung ohnehin noch bei der Bank...), brauchst Du eine Bescheinigung zur "Änderungsabnahme gem. § 19(3) StVZO".
Diese Bescheinigung ist beim Betrieb mitzuführen und der Polizei auf Verlangen vorzulegen.
Da ich das wertvolle Orginal nicht ständig nehmen will, habe ich mir eine verkleinerte Kopie gemacht, welche ich mitführe...
Habe bei zwei Fahrzeugkontrollen im vorigen Winter die Erfahrung gemacht - es reicht aus und wird ohne Kommentar akzeptiert!
Gruß Rudi