Zitat
HuSKy
Wobei die Frage ist, ob das nicht noch Garantie ist, weil meine neue Rückenlehne noch kein Jahr drinnen ist!!
Die Rückenlehne hat selbst wenn sie neu getauscht wurde nur die gesetzl. Sachmängelhaftung, wie der Verkaufsgegenstand (in diesem Fall der Touri), wenn die GV dies noch abdeckt, dann nur soweit wie dies dort aufgeführt steht, sprich das Teil ist nach 3 Jahren und 11,9 Monaten hineingekommen auf Gewähr und die GV läuft nur für 3. + 4. Jahr dann ist auch die Gewähr für die Sitzlehne nach Ablauf der GV weg. Wenn du jedoch eine neue Rückenlehne kaufst und einbauen lässt, dann hat dieses Teil (da Kaufgegenstand nicht der Wagen, sondern die Lehne) noch 2 Jahre Sachmängelhaftung.
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt