Uwe Maier schrieb:
> Es ist halt nicht VW, die man dafür prügeln muss, sondern die
> Versicherung. Erstere hätten's aber auch oft verdient.
Die Frage ist doch erst mal diese, ob dem überhaupt so ist.
Selbst wenn es im Kleingedruckten steht, wäre ich mir nicht sicher, ob es rechtens ist, nur weil es dort steht.
Es gibt immer noch Gesetze, die dem Kleingedruckten überstehen und dafür würde ich mir ganz einfach wieder mal eine Auskunft vom ADAC kostenlos holen oder aber 20 € für eine Rechtsberatung beim RA holen.
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt