Uwe Maier schrieb:
>
> Das steht vermutlich im Kleingedruckten.
> Und zweimal kassieren ist besser als einmal.
> Seh's als Strafe für den Verwaltungsaufwand :-).
Also habe gerade mal Rücksprache mit dem Verkäufer von VW, der ja auch die Versicherungen abschließt gesprochen.
Wenn ich für das 3. + 4. Jahr z.B. eine Garantieverlängerungsversicherung abgeschlossen habe3, so ist diese Fzg-bezogen, d.h. aber noch lange nciht, dass diese Versicherung an den neuen Käufer übergeht, aber sie kann.
Dann muss man, wenn man z.B. 360 € bezahlt hat und ich verkaufe das Fzg. na. 3 Jahren, dem Käufer des alten Fzgs. diese Vers. anbieten und er kann dann mir 180 € für das 4. Jahr geben, dies teile ich der Versicherung, bzw. dem VK mit, der mir diese Versicherung verkauft hat und gibt die Versicherungsscheine an den Käufer weiter, somit erwirbt dieser auch wiederum damit das Recht, dann weiter die Garantieverlängerung für die nä. Jahre abzuschließen, denn ist einmal die Kette unterbrochen, dann kann ich keine Garantieverlängerung abschließen.
Ob diese Auskunft so zu 100 % stimmt, kann ich allerdings nciht sagen, da müßte man mal die Versicherung der Garantievelängerung anschreiben.
Aber vielleicht weiß es hier jemand auch ganz genau und kann schriftlich einen Beitrag posten?
LG
OPA60
"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt