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Re: Wirtschaftlicher Totalschaden...was nun??? (584 Klicks)

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D-78, Tiguan "Track and Style" 2,0 TDI (170 Pferde) mit allerlei Schnick-Schnack
05.06.09
Wenn es tatsächlich am Schluß ein wirtschaftlicher Totalschen sein wird, dann rechnet die gegnerische Versicherung anhand des Wiederbeschaffungswertes ab. Abzuziehen ist davon der Restwert (Schrottwert). Dies wird aber dann meistens noch ein Gutachter der gegnerischen Versicherung feststellen.

Beispiel:
Zeitwert. 3300 Euro
Restwert: 650 Euro
Auszahlung: 2650 Euro durch die gegnerische Versicherung.

Das Fahrzeug ist aber in der Regel an den meistbietenden Unfall-Aufkäufer zu verkaufen.

Das heißt wenn ein Aufkäufer 1000 Euro bietet, muß die gegnerische Versicherung nur noch 2300 Euro bezahlen.

Sollte es noch kein wirtschaftlicher Totalschaden sein, dann kannst Du auf Basis von dem Gutachten abrechnen und das Fahrzeug selber als Unfallwagen verkaufen. Aber dann wird von der gegnerischen Versicherung die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.

LG



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.09 18:43.
ThemaAutorDatum/Zeit

Wirtschaftlicher Totalschaden...was nun??? (2016 Klicks)

TourVan05.06.09

Re: Wirtschaftlicher Totalschaden...was nun??? (584 Klicks)

charly6805.06.09

Re: Wirtschaftlicher Totalschaden...was nun??? (505 Klicks)

Uwe Maier05.06.09

Re: Wirtschaftlicher Totalschaden...was nun??? (817 Klicks)

charly6805.06.09



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