Wenn es tatsächlich am Schluß ein wirtschaftlicher Totalschen sein wird, dann rechnet die gegnerische Versicherung anhand des Wiederbeschaffungswertes ab. Abzuziehen ist davon der Restwert (Schrottwert). Dies wird aber dann meistens noch ein Gutachter der gegnerischen Versicherung feststellen.
Beispiel:Zeitwert. 3300 Euro
Restwert: 650 Euro
Auszahlung: 2650 Euro durch die gegnerische Versicherung.
Das Fahrzeug ist aber in der Regel an den meistbietenden Unfall-Aufkäufer zu verkaufen.
Das heißt wenn ein Aufkäufer 1000 Euro bietet, muß die gegnerische Versicherung nur noch 2300 Euro bezahlen.
Sollte es noch kein wirtschaftlicher Totalschaden sein, dann kannst Du auf Basis von dem Gutachten abrechnen und das Fahrzeug selber als Unfallwagen verkaufen. Aber dann wird von der gegnerischen Versicherung die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.
LG
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.09 18:43.