Das wird auch von jeder Versicherung unterschiedlich gehandhabt.
Bei manchen Versicherungen muß man an deren Unfallaufkäufer verkaufen, weil die Versicherung das Vorkaufsrecht hat. Bei anderen Versicherungen darf man sich selber drum kümmern.
Fakt ist:
Man muß an den meistbietenden verkaufen und bekommt von der Versicherung nur die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert. Und wenn keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wird, dann zahlt die Versicherung auch die Mehrwertsteuer nicht aus.
LG