Das Problem wurde hier schonmal angesprochen, und wenn ich das richtig verstanden habe, bekommst Du einen Ersatzwagen offiziell in Verbindung mit der Mobilitätsgarantie. Die springt ein, wenn dein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist oder Du aufgrund einer Panne liegenbleibst.
Jetzt kommt es also bei der Definition darauf an, ob dein Auto ohne die Reparatur fahrtüchtig bleibt oder nicht. Das ist hier zwar auslegungsfähig, aber da der Kühlerventilator eine potentielle Gefahr darstellt, wenn Du weiter damit fährst, würde ich das ganz einfach als fahruntüchtig definieren.
Ansonsten ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wenn deine Reparaturwerkstatt die gleiche ist, wo du den Wagen gekauft hast, würde ich denen mal gewaltig auf den Deckel hauen... das wäre nämlich unter aller Sau....
Gruss,
Holgi
P.S.: Dein Ford Galaxy war ja eigentlich auch ein VW B-]