Hallo Holger,
> Das ist nicht ganz richtig, denn VW kennt keine Garantie
> mehr. Es gilt lediglich die zweijährige Sachmängelhaftung,
> die per Gesetz vorgeschrieben ist.
Ganz so eingeschränkt kann es aber nicht sein, denn das Gesetzt sieht eine Gewährleistung nur gegen den Verkäufer vor. Du darfst Deinen defekten VW aber in den ersten zwei Jahren bei JEDEM Vertragshändler reparieren lassen, oder?
Und Tschüs
Oliver