Bald Engländer schrieb:
>
>
> Ist das generell für alle Garantieansprüche anzuwenden... ???
>
> z.B. kaufe einen Sonnenschirm. Der Fuss geht kaputt...wird
> getauscht... geht ein zweites Mal kaputt, ... muss ich den
> Fuss dann extra bezahlen???
Also, nochmal... die Sachmängelhaftung bezieht sich immer auf die Kaufsache. Wenn deine Kaufsache ein Schirm mit Standfuss ist, dann ist beides zusammen die Kaufsache.
Innerhalb von 2 Jahren darf quasi jedes Teil so oft kaputt gehen, wie es will, Du bekommst es so oft ersetzt wie nötig. Nach 2,5 Jahren mußt Du z.B. den Standfuß selbst bezahlen, wenn er kaputt geht. Ist er aber nach insgesamt 3 Jahren wieder kaputt, mußt Du einen neuen im Rahmen der Sachmängelhaftung bekommen, da ja die Sachmängelhaftung für den Standfuss, den Du nach 2,5 Jahren gekauft hast, wieder 2 Jahre gilt.
Im Prinzip ist es eine ganz einfache Regel: Sobald Du für irgendwas Kohle über den Tresen schiebst, hast Du darauf ab Kaufdatum 2 Jahre Anspruch auf Sachmängelhaftung. Auch wenn es ein Ersatzteil ist.
Bekommst Du aber z.B. ein Ersatzteil als Leistung der Sachmängelhaftung einer Kaufsache, hast Du auf dieses Ersatzteil keine "neue" Sachmängelhaftung.
Alles klar?
Gruss,
Holgi
---------------
---------------