steveb schrieb:
>
>
> Na genau das schreibt doch Perre
>
> Zitat:
>
Wie man jetzt festgestellt hat, war das wohl nicht sooo
> ganz der Fall und der Mechaniker hat sich ne goldene Nase
> verdient.>
> und genau deswegen habe ich doch diese Frage in die Runde
> geworfen.
>
Sorry,
das hatte ich überlesen.
Aber selbst dann ist meiner Meinung nach VW mit in der Haftung. Schließlich ist die Werkstatt nur Erfüllungsgehilfe von VW. Vermutlich wird es bei der Haftung eine Rolle spielen ob es zu Lasten von VW repariert wurde oder ob der Kunde mit zur Kasse gebeten wurde.
Wenn es zu Lasten des Werkes geht, dann ist auch in diesem Falle das Werk derjenige der haftbar gemacht werden kann.
Wenn VW schlau ist und nicht noch mehr schlechtes Image im Bereich Kundenservice bekommen will, sollte VW den Schaden übernehmen und selbst schauen, daß sie das Geld wieder von der entsprechenden Werkstatt zurück bekommen. Der Kunde kann ja nix dafür.
LG
KArl-Heinz