Hi,
Karl-Heinz Machill - Moderator schrieb:
>
> Da es das Produkthaftungsgesetz gibt wird es wohl auf eine
> Klage hinaus laufen.
>
> Dein Anwalt soll sich das Gesetz näher anschauen.
>
Da das Verbrannte Produkt, wie von Perre geschrieben, keine Weiteren Schäden (Personenschäden, Feuer auf andere Güter übergesprungen..) entstanden sind, ist mit der Leistung der Versicherung eigentlich das ganze für ihn erledigt. Anderst sieht das aus wenn er sagt er hätte wertvolle Gegenstände im Auto gehabt (trifft ja mittlerweile auch auf die Tankfüllung zu :-| ), dann muß die Produkthaftung ziehen. Wie die Versicherung zu ihrem Geld kommt bleibt deren Aufgabe. Wobei es zu klären gilt ob sich die SF der VK verschlechtert, das wäre allerding ein Grund zur klage.
Aber mal ehrlich, die 1000 Euro Nachlass sind wirklich ein Hohn..
gruß
Markus
Schwarz-Artgrey, Xenon, Climatronic, SD, Sportfahrwerk, AAHK, variabler Ladeboden incl. Reserverad, Winterpaket und diverse Basteleien