Hallo zusammen,
hier mal das, was ich in der Zwischenzeit erreicht habe. Schon mal zur Info und Grundlage für die Frage, die ich am Ende des Eintrages noch stellen möchte.
Bevor ich mit dem Touran zu VW gefahren bin, war ich letzte Woche in einer freien Werkstatt, die bis vor etwas mehr als einem Jahr, ein offizieller VW Händler war, um mir schon mal einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Zylinderkopfes einzuholen, falls VW den Kulanzantrag ablehnen würde. Im Laufe des Gesprächs teilte mir die Werkstatt mit, dass man ja mal versuchen könnte den Kulanzantrag für mich zu stellen. Das fand ich super und gab damit das Stellen des Kulanzantrags in Auftrag. Die Fahrgestellnummer, die Laufleistung und das Zulassungsdatum reichten.
Heute dann der Anruf: Kulanz für den Zylinderkopf 100% von VW und ich solle mich bitte bei einem kooperierenden VW Händler melden, der den Antrag für die Werkstatt gestellt hat melden. Und zwar mit Fahrzeugschein und dem Serviceheft. Und dann im Nachsatz.... wenn sie alle Inspektionen haben machen lassen, gibt es auch kein Problem....
Nun zu meiner Frage: Ich habe die erste (bei ca. 26.000KM) und die zweite (bei ca. 52.000KM) bei VW machen lassen und die sind auch eingetragen ins Servceheft. Die dritte war kurz vor dem Urlaubsantritt fällig (ca. 78.000KM) und bei VW kein Termin mehr auf die Schnelle zu kriegen. Also habe ich das Öl bei Jahn gekauft und bin mit dem Öl zu ATU. Die haben dann den Ölwechsel gemacht und die Durchsicht erledigt. Mehr war bei 72.000KM auch nicht zu machen. Die vierte steht jetzt kurz bevor und würde ich bei der Gelegenheit bei VW direkt mit machen lassen, wenn der Touran schon mal da ist.
Meint ihr es gibt jetzt doch Probleme mit der Kulanz? Wie argumentiere ich jetzt am besten??
Vielen Dank
Gruß
Sam
Jetzt kein Touran HL 2.0 TDI mit DSG, black magic perleffekt, Polster anthrazit, 7 Sitze, Freisprech, CD-Wechsler, Innenspiegel autom. abblendbar, Climatronic, Multifunktionslenkrad und Parkpilot mehr, sondern ein S211 220 CDI