Hyundai Getz
02.05.06
...hier als Info für alle noch die offizielle Antwort der Hyundai Motor Deutschland GmbH:

"Ihr Hyundai-Vertragspartner hat Sie korrekt informiert: Das Vorliegen der
Garantieurkunde allein ist nicht ausreichend für die eventuelle
Geltendmachung von Garantieansprüchen. Sie benötigen Sie ein Garantie- und Serviceheft. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nochmals an Ihren Verkäufer zu wenden."
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Joachim Klein19.04.06

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GetzfahrerAusLeidenschaft19.04.06

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Joachim Klein20.04.06

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Christoph Wütschner28.04.06

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Joachim Klein02.05.06