Hallo Uwe,
die rechtliche Seite ist eindeutig:
Ist dein Gespann nur für 80 km/h zugelassen, so gilt diese Höchstgeschwindigkeit ÜBERALL !!!
Wenn es dir passieren sollte (Gott bewahre!), dass du deinen WW auf die Seite wirfst und dann deiner Versicherung mitteilst: "Also, ich weiß auch nicht, wie das passieren konnte, ich hatte mich gerade noch daran erfreut, wie ruhig er doch bei 120 liegt . . ." dann geschieht es dir recht, wenn du Ärger bekommst!
Gruß
Rolf