da mein wagen auch unmögliche lieferzeiten hatte, wollte ich ebenfalls den weg des rücktrittes wählen...
habe mich bei anwalt und verbraucherzentrale schlau gemacht und folgendes bestätigt bekommen:
lasst euch ein definitives datum bestätigen und schriftlich festhalten (sollte natürlich realistisch sein und sich an den vorgaben der vom händler genannten zeit anlehnen). nach überschreiten dieses datums (sog. "verzug) ist es jederzeit möglich, vom kaufvertrag oder der bestellanforderung -ein vertrag ist diese ja u.u. noch gar nicht!!- zurückzutreten.
relevant ist hierbei das definierte datum, d.h. eine angabe wie "mitte juli" o.ä. gilt nicht...
hoffe, geholfen zu haben
gruss
LarS