Bei meinem sind es nun schon 12 Wochen und noch kein Auto in Sicht, dafür habe ich ein Mietauto vom Händler bekommen das ich fahren darf bis mein Meriva kommt. Natürlich kostenlos. Noch 2 Wochen und dann sind die 6 Wochen Lieferverzug ( Angabe im Kaufvertrag ca 8 Wochen) die vom Gesetzgeber gestattet sind überschritten unhd ich kann meinen Händler nach § 280 § 286 und § 287 BGB auch offizell in Lieferverzug setzten. Man weiß ja nie für was das noch gut sein kann.