Hi,
wie weit die leuchten dürfen weiß ich nicht, aber da kann man sicherlich vom ADAC oder dem TÜV Auskunft bekommen.
Interessanter ist freilich, dass man die Dinger nur dann anmachen darf, wenn es wirklich dick kommt. Bei meinem letzten Auto (mein erstes mit) hat ich in 3 Jahren und 100000km nur 2x so schlechte Sicht, dass ich sie angemacht habe. Tagsüber ist es ja z.B. auch bei starkem Regen oder Schneefall eher schwachsinnig, da sie dann für die Sicht nix bringen und nur zu Belästigung der übrigen Verkehrsteilnehmer taugen.
Wer natürlich meinr, damit ein cooleres Auto zu bekommen, der darf sich auch nicht über die evtl. anfallenden Nebenkosten in form von Ordnungsgeldern ärgern ;-) Wenngleich die Polizei dieses Thema leider extrem lax handhabt.
Gruß
Oli