Wird ja auch noch blöder wenn´s in Kombination mit Standlicht genutzt wird, da müssten man gleich doppel abkassieren !!!
50m Sichtweite => 50 km/h maximal => Nebelschlussleuchte darf genutzt werden
Jedoch für Nebelscheinwerfer sind auch anderweits einschränkende Sichtbedingungen zulässig für deren Nutzung. Doch da sind wohl viele, eifrige Nutzer "geistig überfordert"....