Nebelscheinwerfer unterliegen nicht den selben Beschränkungen wie die Nebelschlussleuchte, und dürfen keineswegs nur "seltenst" eingeschaltet werden.
§ 17 Beleuchtung
(1) ...
(2) ...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. ...
Aus dem Paragraphen geht weiters hervor, dass sie eigentlich IMMER in Verbindung mit dem Standlicht benutzt werden dürfen (wer hat heute schon lediglich einen Nebelscheinwerfer).
Grüße, Uwe