Wenn ich ein Auto beim Händler mit Gasanlage und Garantie kaufe , dann erstreckt sich die Garantie auf den Zustand des Autos , den mir der Händler nach dem Kauf ausgeliefert hat .Mann hat ja das Auto nur gekauft , wegen der Gasanlage und dem Schutzbrief . Ansonsten wäre das eine arglistige Täuschung .Sollte Ford die Garantie nicht erfüllen weil es nicht zum Schutzbrief gehört , so hätte der Händler darauf hinweisen müssen und das im Schutzbrief vermerken müssen ,oder er hat das Auto unter falschen Voraussetzungen verkauft und hätte somit den schwarzen Peter . Auf jeden Falle hilft hier nur der Anwalt . Also Schutzbrief raus , zum Anwalt gehen und sich dort aufklären lassen . Wenn kein Schutzbrief vorhanden , dann : ADAC Mitglieder haben eine Rechtsberatung kostenlos oder ein paar Euro riskieren , denn eine Rechtsberatung ist nicht so teuer wie ein Motor .
Viel Glück : mibe