Da fällt mir nochwas ein, da M&R als Verkäufer auftritt, und somit diese für Gewährleistung gerade stehen müssen kann es mir - rechtlich gesehen - eigentlich egal sein wann die VW-Gewährleistung beginnt und endet. In den Grenzbereichen (VW-Gewährleistung oder Beweislastumehr abgelaufen M&R-Gewährleistung noch nicht) wird dies aber bestimmt tollen Papierkrieg geben....
Jens