Heute kam die schriftliche Bestätigung von VW: "Die Gewährleistung für Ihr Fahrzeug beginnt am 20.01.2004, einer Reparatur der Mägel steht nichts mehr im Wege."
Aber: Der freundliche Herr W. von der örtlichen VW-Vertragswerkstatt hatte doch auf Weisung von VW gerade erst den 24.01.2004 eingetragen?
Es geht mir nicht um die vier Tage, sondern um die Korrektur der Korrektur, die jetzt wohl wieder nötig ist.
Merke: Auch in D wird nur mit Wasser gekocht.
Gruß, beweei
Climatronic, Alarm, el. Klappspiegel, Reserverad im var. Ladeboden, Netztrennwand.