Volker Sprater (Gast)  
17.03.04
Es wird absolut nichts ändern...
selbst wenn im internet veröffentlicht..
ich hatte selber das problem mit der garantieabteilung aneinander zu geraten. Die haben vordrucke in denen eindeutig steht was ist , geht, und was gewährleistet wird... ansonsten zählt...
die beweislast liegt beim nutzer... nicht beim erzeuger...
hätte ich nicht beweisen können das ein turbolader der erzeuger eines motorschadens gewesen ist so hätte ich den austauschmotor G9T selber zahlen müssen.... (10.000 euro)....
zum glück bin ich renault techniker... daher hatte ich die möglichkeit das zu beweisen... diese hat ein normalverbraucher nicht da diesem der zugriff auf technische noten und rückrufaktionen fehlt...
greeting's...... camel....
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Volker Sprater17.03.04