Hallo Daniel!
Wenn du ein Re-Import in Deutschland kaufst, gilt es als in Deutschland gekauft!
Klingt blöd! ich weiß!
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kunde selbst beim Händler im Ausland kauft. Gewährleistungs- und Garantieansprüche richten sich dann nach dem Recht des Landes, in dem das Fahrzeug erworben wurde. So gibt es in keinem Land Neuwagen-Verkaufsbedingungen, wie wir sie in Deutschland kennen. Teilweise sind die Gewährleistungsfristen kürzer als in Verträgen mit deutschen Händlern. Bei den meisten EU-Nachbarn betragen sie oft nur sechs Monate. Auch das Gesetz über allgemeine Geschäftsbedingungen, das Käufer in Deutschland vor unwilligen Vertragsklauseln schützt, gilt bei Käufen im Ausland nicht.
Ein Kauf, der im EU-Ausland getätigt worden ist, unterliegt den landesspezifischen Regeln. In Dänemark, Spanien und den Niederlanden beispielsweise besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die fehl, darf automatisch gewandelt oder gemindert werden. In Deutschland ist dies nicht gesetzlich geregelt, nur im Einzelvertrag festgelegt. Neben den vertraglichen Gewährleistungsansprüchen gibt es aber auch im EU-Ausland unterschiedlich ausgestaltete Garantieregelungen der Autohersteller.
Wer sein Auto im Ausland kauft und nach Deutschland importiert, kann hier unter bestimmten Bedingungen für Nachbesserungen das Händlernetz des Herstellers in Anspruch nehmen. Zwar versuchen einige Vertragswerkstätten, sich zu drücken, doch ist das Serviceheft von einem ausländischen Vertragshändler abgestempelt oder mit den entspre- chenden Aufklebern versehen worden, muss die Vertragswerkstatt die Garantiearbeiten ausführen.
Liefert der ausländische Händler nicht fristgemäß, gelten für das Rücktrittsrecht die im Vertrag vereinbarten Regeln des EU-Nachbarn.