Hallo!
Thema POI-Warner. Der POI Warner setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
1) POI-Warner Software zum Anzeigen von interessanten Orten
2) Eine Datenbank, die die Koordinaten von den interessanten Orten wie zum Beispiel Tankstellen, Geldautomaten, Fabrikverkauf, Apotheken oder Radarfallen enthält.
Das Mitführen der Software kann wohl nicht strafbar seien, vielmehr das Mitführen der Radarfallen-Datenbank. Hier muß erst mal ein Gerichtsverfahren abgewartet werden.
Falls ich mich nicht täusche, wird der TomTom 700 ab Werk mit einer POI-Warner Software ausgeliefert. Das ist somit strafbar, oder nicht?
mfg Osker