Moin,
da kann ich leider nicht wirklich helfen. Ich habe mit "meinem" Bauern keinen Vertrag...;-)
Versicherungsrechtlich ist es m. M. so, daß, wenn der Wowa in einer Scheune steht und von Teilen eben dieser beschädigt wird (warum auch immer - Sturm, altersbedingte Zerfallerscheinungen), dies zu Lasten der (hoffentlich abgeschlossenen) Gebäudeversicherung geht. Dies wäre dann auszuschließen.
Weiter könnte es ja möglich sein, daß der Wowa durch landwirtschaftliches Gerät (auf dem Hof oder in der Halle) beschädigt wird. Da käme dann die Haftpflichtversicherung des Gerätes zu Tragen. Dies wäre dann ebenfalls auszuschließen, käme bei mir aber nicht in die Tüte!
Über den Gebäudefall könnte man mit mir reden, Beschädigungen durch Rangieren oder so würde ich dem Bauern nicht erlassen!
Gruß Uwe, genannt fisheye