Hallo,
ich habe bei meiner Versicherung mal angefragt, wie das mit dem Versicherungsschutz ist. Folgende Antwort habe ich heute erhalten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir danken für Ihre Nachricht vom 13.12.2006.
Ihre Frage nach Versicherungsschutz für untergestellte Wohnwagen und
Wohnmobile in landwirtschaftlichen Gebäuden wollen wir wie folgt
beantworten:
Die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung (gegen die Gefahren Feuer,
Leitungswasser, Sturm/Hagel) bietet ausschließlich Versicherungsschutz für
das versicherte Gebäude. Inventar oder untergestellte Fahrzeuge sind nicht
mitversichert bzw. nicht im Rahmen dieses Vertrages mitversicherbar.
Im Rahmen einer landwirtschaftlichen Inventarversicherung (z.B. gegen die
Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm / Hagel) kann das eigene Inventar
des Versicherungsnehmers (Landwirtes) versichert werden.
Von einer Mitversicherung "landwirtschaftsfremden Eigentums (wie z.B.
untergestellte Wohnwagen oder Wohnmobile)" ist abzuraten, da der Landwirt
= Versicherungsnehmer in der Regel nicht den Wert dieser Fahrzeuge benennen
kann und somit im Schadenfalle es schnell zu einer Unterversicherung für
den Versicherungsnehmer (Landwirt) kommen kann.
Darüber hinaus sind ggf. auch behördliche Auflagen bezüglich Art und Umfang
der Unterstellung von Kfz in landwirtschaftlichen Gebäude zu
berücksichtigen.
Hier sollte sich der jeweilige Landwirt beim jeweils zuständigen Bauamt
erkundigen.
Die Mitversicherung dieser untergestellten Wohnwagen und Wohnmobile durch
den Versicherungsnehmer (Landwirt) ist nicht zu empfehlen; hier sollte der
Landwirt als Vermieter des Stellplatzes einen entsprechenden
Haftungsausschluß mit dem jeweiligen Mieter vereinbaren, zumal jeder
Halter eines Wohnwagens bzw. Wohnmobiles im Rahmen einer
Kfz-Teilkasko-Versicherung sich entsprechenden Versicherungsschutz für sein
Fahrzeug besorgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gruß