Bei vielen Versicherungen gelten auch die Unterstellung von Wohnwagen, Booten und Ähnliches, als Landwirtschaftliche Nutzung.
Durch die geänderte Bewirtschaftung der Landwirtschaftlichen Betriebe und der damit nicht mehr genutzten Unterstellfläche, übernehmen viele Versicherungen dieses gänderte Risiko.
Einfach mit dem Vermieter reden, was von seiner Seite versichert ist (schriftliche Bestätigung) und damit zur Versicherung des WW um zu klären ob man für die Ruhezeit noch eine zusätzliche Versicherung abschliessen sollte.
Man kann keinem Vermieter zumuten, das gesammte Risiko auf seine Kappe zu nehmen, dann wäre ein Winterstellplatz teurer als der Saisonplatz.
Den Stellplatz mit dem Vermiter anschauen und den gesunden Verstand einschalten, minimiert das Risiko gewaltig.
Eine 100%ige Sicherheit gibt es nicht!
Auch auf dem eigenen "Grund und Boden" ann es zu Schäden kommen, die nicht
versichert sind.
Gruß Otti
DSG, in blau getaucht, im Sommer kühl, immer Winter warm. Mit neuer MAL, W8, Chromringe und RDK. Ohne Tränenwischen! NSW als TFL, BL
BJ 06.04/MJ`05, Kombi-RPF-Filter.