Hallo,
es ist auch in unserer Region oft zu sehen, dass bei mehreren Bauernhöfen Wohnwagen in der Halle stehen.
Ich habe mich auch schon gefragt, wie ist das mit der Haftung, wenn da mal was passiert?
In der Regel kann man schon davon ausgehen, dass die Gebäude versichert sind, aber .... die Versicherung erstreckt sich auf landwirtschaftl. Gebäude und mit entsprechender Nutzung!
Da sehe ich das Problem. Man stelle sich vor, das fällt ein Stück Holz oder Dachziegel auf den Wohnwagen, der Bauer meldet den Schaden der Versicherung,
Da wird (vielleicht) die Rückfrage kommen, für welche landwirtschaftl Nutzung wird der Wohnwagen verwendet?
Ich möchte an dieser Stelle mal fragen, was wird den so an "Miete" bezahlt für die Unterstellmöglichkeit beim Bauern?
Gruß